Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ticketkauf
Der Ticketverkauf und die Administration wird durch den Verein Quickchange Company abgewickelt. Gekaufte Karten werden weder umgetauscht noch zurückerstattet.

Gebühren
Es werden keine Gebühren seitens der Quickchange Company erhoben. Allfällige Gebühren durch Banken oder Drittanbieter bzw. Vorverkaufsstellen sind möglich.

Vorstellungsbesuch
Die gültige Eintrittskarte ist dem Einlassdienst unaufgefordert physisch vorzuweisen. Gäste ohne gültige Eintrittskarten werden nicht zur Vorstellung eingelassen. Der Einlass nach Beginn der Vorstellung wird nicht garantiert. Den Anweisungen des Personals ist bezüglich Einlasszeitpunkt sowie Verfügbarkeit der Plätze Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kartenpreises.

Platzangebot
Die Quickchange Company behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Änderung der gebuchte Platz nicht mehr verfügbar ist oder der Genuss der Vorstellung von diesem Platz aus wesentlich beeinträchtigt ist.

Spielplanänderungen
Sollte eine Vorstellung abgesagt werden, kann der Kunde seine Tickets entweder auf eine andere Vorstellung derselben Produktion umtauschen, sofern keine Ersatzvorstellung geplant ist, oder hat Anrecht auf Rückerstattung des Kaufpreises. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen 10 Tagen nach dem eigentlichen Vorstellungsdatum geltend gemacht wird.

Besetzungsänderung
Bei Änderung der Besetzung einer Vorstellung besteht keinerlei Anspruch auf Rückvergütung des Kaufpreises.

Schlechtwetterregelung bei Open-Air-Veranstaltungen
Der Veranstalter ist bemüht, solange die Sicherheit der Gäste und Mitwirkenden gewährt ist, die Vorstellung auch bei Regen und schlechter Witterung durchzuführen und weist darauf hin, dass es zu Verzögerungen des Vorstellungsbeginns oder zu Unterbrechungen kommen kann. Kurzfristige Verschiebungen sind wetterbedingt jederzeit möglich.

Muss eine Vorstellung nach 60 Minuten Spielzeit abgebrochen werden, gilt sie als gespielt (keine Rückerstattung oder Ersatzvorstellung). Bei Verschiebung oder Abbruch einer Vorstellung gelten bereits konsumierte Gastronomie- oder Zusatzleistungen als bezogen. Am Ersatztermin können nur gegen zusätzliche Bezahlung neue Gastronomie- oder Zusatzleistungen gebucht werden.

Für eine Vorstellung, die verschoben oder kürzer als 60 Minuten gespielt worden ist, findet eine Ersatzvorstellung am nächsten dafür vorgesehenen freien Reservetag statt. Das Verschiebedatum wird durch den Veranstalter festgelegt. Die Tickets behalten an der Ersatzvorstellung ihre platzgenaue Gültigkeit. Eine Rückerstattung ist ausgeschlossen.

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