Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Ticketkauf
Der Ticketverkauf und die Administration wird durch den Verein Quickchange Company abgewickelt. Gekaufte Karten werden weder umgetauscht noch zurĂ¼ckerstattet.

GebĂ¼hren
Es werden keine GebĂ¼hren seitens der Quickchange Company erhoben. Allfällige GebĂ¼hren durch Banken oder Drittanbieter bzw. Vorverkaufsstellen sind möglich.

Vorstellungsbesuch
Die gĂ¼ltige Eintrittskarte ist dem Einlassdienst unaufgefordert physisch vorzuweisen. Gäste ohne gĂ¼ltige Eintrittskarten werden nicht zur Vorstellung eingelassen. Der Einlass nach Beginn der Vorstellung wird nicht garantiert. Den Anweisungen des Personals ist bezĂ¼glich Einlasszeitpunkt sowie VerfĂ¼gbarkeit der Plätze Folge zu leisten. Es besteht kein Anspruch auf RĂ¼ckerstattung des Kartenpreises.

Platzangebot
Die Quickchange Company behält sich das Recht vor, den Bestuhlungsplan zu ändern und dem Kunden andere (gleichwertige oder bessere) Plätze zuzuweisen, wenn durch die vorgenommene Ă„nderung der gebuchte Platz nicht mehr verfĂ¼gbar ist oder der Genuss der Vorstellung von diesem Platz aus wesentlich beeinträchtigt ist.

Spielplanänderungen
Sollte eine Vorstellung abgesagt werden, kann der Kunde seine Tickets entweder auf eine andere Vorstellung derselben Produktion umtauschen, sofern keine Ersatzvorstellung geplant ist, oder hat Anrecht auf RĂ¼ckerstattung des Kaufpreises. Dieser Anspruch verfällt, wenn er nicht binnen 10 Tagen nach dem eigentlichen Vorstellungsdatum geltend gemacht wird.

Besetzungsänderung
Bei Ă„nderung der Besetzung einer Vorstellung besteht keinerlei Anspruch auf RĂ¼ckvergĂ¼tung des Kaufpreises.

Schlechtwetterregelung bei Open-Air-Veranstaltungen
Der Veranstalter ist bemĂ¼ht, solange die Sicherheit der Gäste und Mitwirkenden gewährt ist, die Vorstellung auch bei Regen und schlechter Witterung durchzufĂ¼hren und weist darauf hin, dass es zu Verzögerungen des Vorstellungsbeginns oder zu Unterbrechungen kommen kann. Kurzfristige Verschiebungen sind wetterbedingt jederzeit möglich.

Muss eine Vorstellung nach 60 Minuten Spielzeit abgebrochen werden, gilt sie als gespielt (keine RĂ¼ckerstattung oder Ersatzvorstellung). Bei Verschiebung oder Abbruch einer Vorstellung gelten bereits konsumierte Gastronomie- oder Zusatzleistungen als bezogen. Am Ersatztermin können nur gegen zusätzliche Bezahlung neue Gastronomie- oder Zusatzleistungen gebucht werden.

FĂ¼r eine Vorstellung, die verschoben oder kĂ¼rzer als 60 Minuten gespielt worden ist, findet eine Ersatzvorstellung am nächsten dafĂ¼r vorgesehenen freien Reservetag statt. Das Verschiebedatum wird durch den Veranstalter festgelegt. Die Tickets behalten an der Ersatzvorstellung ihre platzgenaue GĂ¼ltigkeit. Eine RĂ¼ckerstattung ist ausgeschlossen.

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